AwSVAwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe

Seit dem 1. August 2017 ist die Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe in Kraft. Die AwSV ersetzt die 16 bisher gültigen und mehr oder weniger unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern (VAwS). Die AwSV enthält teils neue und teils konkretisierte Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit solchen Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen z. B. Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien oder Galvanikanlagen. Aber auch Anlagenplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter müssen sich auf die neue Rechtsgrundlage einstellen. Darüber hinaus behandelt die AwSV auch Regelungen zu landwirtschaftlichen Anlagen – beispielsweise für Jauche, Silage oder Biogas und löst damit diverse Merkblätter, Verwaltungsvorschriften oder Handbücher ab.

Wir führen die Prüfung von Tankanlagen gemäß der Grundsatzanforderungen nach AwSV und allen technischen Regeln durch:

  • Sicherheit
  • Flächen und Fugen
  • Ausrüstung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Rohrleitungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lecküberwachung
  • Auffangräume
  • Anlagenbeschreibungen
  • Zustand
  • Rückhaltung
  • Sanierungsnotwendigkeit