Betriebssicherheit

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb einer Anlage liegt beim Betreiber. Der Gesetzgeber verlangt Prüfungen und Überwachung, die je nach Gefährdungspotential vom Betreiber durchzuführen oder zu beauftragen sind.

Die Vergabe dieser Aufgaben sichert fachliche Unterstützung, Entlastung von Formalien, kompetente Ansprechpartner und daraus resultierend wirtschaftliche Vorteile.

Als überbetriebliche Dienstleistung bieten wir an:

In Kooperation mit den Partnern der GZS können wir für jedes Aufgabenspektrum den richtigen Ansprechpartner finden.

Endziel einer Prüfung ist für uns nicht die Fehlersuche, sondern die Fehlerbehebung und damit Schaffung von Sicherheit.